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Wir wissen, dass rechtsanwaltliche Gebührenabrechnungen häufig als intransparent empfunden werden. Dabei sind Pauschalhonorare in der Art der RVG-Gebühren häufig im Interesse des Mandanten, denn sie schaffen Kostensicherheit. Soweit wir aufgrund schriftlicher Vereinbarung mit Ihnen nach Stundensätzen arbeiten, schlüsseln wir in unseren Abrechnungen unsere Tätigkeit detailliert nach Beginn und Ende sowie nach dem Gegenstand unserer Tätigkeit auf. 


Nachfolgend bieten wir Ihnen daher die Möglichkeit, mit einem Prozesskostenrechner die Kosten für allgemeine bzw. spezielle anwaltliche Tätigkeiten zu ermitteln. Zum Streitwert sei der Einfachheit halber nur gesagt, dass im Normalfall das Interesse des Klägers als Streitwert gilt. So ist beispielsweise bei Zahlungsklagen die Höhe des Klagebetrages als Streitwert maßgebend. 


Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein genaues Kostenrisiko nur von uns am konkreten Fall errechnet werden kann.


http://jurfree.dimbeck.de/KostenRisiko/Kostenrisiko.htm

 

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