KANZLEI
Rechtsanwalt Seemann
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Herr
Rechtsanwalt Heiner Seemann,
Jahrgang 1975, studierte nach seinem Wirtschaftsabitur
Rechtswissenschaften an der Rostocker Universität. Im Jahr 2000 schloss
er das Studium mit dem 1. Staatsexamen ab.
Vor Beginn des Referendariats, welches er am Landgerichtsbezirk Rostock
absolvierte, arbeitete er in der deutschen Außenhandelskammer in Taiwan.
Während des Referendariats absolvierte er seine Wahlstation in Taipei im
German Trade Office. Das Referendariat schloss er im Jahr 2002 mit dem
2. Staatsexamen ab.
Seit 2003 ist Herr Rechtsanwalt Seemann bei der Rechtsanwaltskammer
Mecklenburg-Vorpommern als Anwalt zugelassen.
Die Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Heiner Seemann sind das
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Straßenverkehrsrecht, das
Wirtschaftsrecht, das Kommunal- und Verwaltungsrecht sowie das
Arbeitsrecht. |
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