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Herr Rechtsanwalt Heiner Seemann,

Jahrgang 1975, studierte nach seinem Wirtschaftsabitur Rechtswissenschaften an der Rostocker Universität. Im Jahr 2000 schloss er das Studium mit dem 1. Staatsexamen ab.


Vor Beginn des Referendariats, welches er am Landgerichtsbezirk Rostock absolvierte, arbeitete er in der deutschen Außenhandelskammer in Taiwan. Während des Referendariats absolvierte er seine Wahlstation in Taipei im German Trade Office. Das Referendariat schloss er im Jahr 2002 mit dem 2. Staatsexamen ab.


Seit 2003 ist Herr Rechtsanwalt Seemann bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern als Anwalt zugelassen.


Die Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Heiner Seemann sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht, das Kommunal- und Verwaltungsrecht sowie das Arbeitsrecht.

 
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